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§ 276 K-DRG 1994

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

§ 276
Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten

Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.

02.12.2019

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