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§ 214 K-DRG 1994

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

6. Abschnitt
entfällt

7. Abschnitt
Versetzung

§ 214
Anspruch auf Speditionskosten

Der Beamte, der an einen anderen Dienstort versetzt wird, hat Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Speditionskosten, die mit der Übersiedlung vom bisherigen Wohnort in den neuen Wohnort verbunden sind.

02.12.2019

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