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§ 157m Bgld. GemBG 2014

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2018

LGBl. Nr. 74/2018

§ 157m

Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2018

Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 157a Abs. 6 oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1. Jänner 2018 um 2,33% und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.

28.12.2018

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