LGBl. Nr. 74/2018
§ 157m
Anpassung der Wahrungszulagen für das Jahr 2018
Die Überleitungsbeträge als Bemessungsgrundlage für die Wahrungszulage nach § 157a Abs. 6 oder 8 erhöhen sich bei übergeleiteten Gemeindebediensteten mit 1. Jänner 2018 um 2,33% und werden sodann kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Die bereits erfolgte Überleitung bleibt davon unberührt.
28.12.2018
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