LGBl. Nr. 48/2015
§ 139a
Beendigung des Dienstverhältnisses
Das Dienstverhältnis der Gemeindebediensteten-Eisenstadt, Rust endet auch durch Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Freistadt Eisenstadt oder zur Freistadt Rust als Magistratsdirektorin oder als Magistratsdirektor.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)