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Artikel 76 Bgld. LVwgBG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Artikel 76

Änderung des Gesetzes über Maßnahmen des Landes zur Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens

Das Gesetz über Maßnahmen des Landes zur Durchführung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, LGBl. Nr. 28/1991, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:

1. Im Einleitungssatz des § 6 Abs. 1 wird das Wort „gerichtlich“ durch die Wortfolge „in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallende“ ersetzt.

2. In § 6 Abs. 1 lit. d wird die Wortfolge „und Bescheiden“ durch die Wortfolge „, Bescheiden und Entscheidungen“ ersetzt.

3. § 10 lautet:

„§ 10

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) § 6 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

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