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Artikel 48 Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2024

Art. 48

Sanktionen extramuraler Bereich

Der Bund wird entsprechende rechtliche Maßnahmen vorsehen, um wirksame Sanktionsmechanismen im extramuralen Bereich sicherzustellen.

28.01.2025

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