Art. 23
Bundesgesundheitskommission
(1) Zur Beratung der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Städte und Gemeinden) sowie der Sozialversicherung in gesundheitspolitischen Themen ist eine Bundesgesundheitskommission einzurichten.
(2) Der Bundesgesundheitskommission gehören an:
- 1. vier Vertreter:innen des Bundes,
- 2. neun Vertreter:innen der Länder,
- 3. je ein:e Vertreter:in der Interessenvertretung der Städte und Gemeinden,
- 4. neun Vertreter:innen der Sozialversicherung,
- 5. ein:e Vertreter:in der Träger der öffentlichen und eine Vertreter:in der konfessionellen Krankenanstalten,
- 6. drei Vertreter:innen der Österreichischen Ärztekammer, je zwei Vertreter:innen der Österreichischen Zahnärztekammer, der Österreichischen Apothekerkammer und der gesetzlichen Interessensvertretungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe,
- 7. ein:e Vertreter:in der Österreichischen Patientenanwaltschaft,
- 8. je ein:e Vertreter:in der Dachverbände der österreichischen Selbsthilfeorganisationen,
- 9. je ein:e Vertreter:in der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband der Gesundheitsbetriebe),
- 1 0. ein:e Vertreter:in des Österreichischen Gewerkschaftsbund,
- 11. ein:e Vertreter:in der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt,
- 12. zwei Vertreter:innen des Österreichischen Seniorenrates,
- 13. ein:e Vertreter:in einschlägiger außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf Vorschlag der/des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin/Bundesministers,
- 14. ein:e Vertreter:in der Medizinischen Universitäten/Fakultäten,
- 15. ein:e Vertreter:in der pharmazeutischen Industrie und
- 16. je ein:e Vertreter:in der Parlamentsklubs.
(3) Den Vorsitz in der Bundesgesundheitskommission führt die:der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister:in.
(4) Das für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerium hat
- 1. die Sitzungen der Bundesgesundheitskommission vorzubereiten,
- 2. die Ergebnisse der Sitzungen der Bundesgesundheitskommission festzuhalten und
- 3. der Bundesgesundheitskommission über die Aktivitäten der Bundesgesundheitsagentur zu berichten.
28.01.2025
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